top of page
6F835F62-6470-4338-A6E7-BD1757959C55.heic

Bedingungen & Konditionen:

 

Veranstaltungen und Organisation:

 

Diese Vertragsbedingungen dienen der Festlegung der Bedingungen für die Erbringung von Dienstleistungen für Veranstaltungen, die von Maia Wildlife Safari Experiences, einem Unternehmen mit Sitz in der Rue de St. Fromond 130A, 2944 Bonfol, Schweiz, registriert unter die Registre du Commerce de la République et Canton du Jura mit Nummer CHE-226.256.358, zwischen MWSE und dem Teilnehmer organisiert werden.

 

Die Organisation der Veranstaltungen liegt in der Verantwortung von Maia Wildlife Safari Experiences , in diesen Bedingungen als solche oder als MWSE bezeichnet.

 

Ergänzend zu diesen Teilnahmebedingungen gilt das Programm der Veranstaltung, in das sich der Teilnehmer einträgt, als besondere Bedingung für die Teilnahme an der Veranstaltung.

 

Auch in Ermangelung eines schriftlichen Vertrages erkennt der Teilnehmer durch den Vertragsabschluss mit MWSE alle festgelegten Bedingungen an.

 

Verantwortung:

 

Die Haftung von MWSE ist durch eine Haftpflichtversicherung bei der Versicherungsgesellschaft Bâloise Assurance vertrag n. 30/4.110.318-7 gemäß der geltenden Gesetzgebung gewährleistet.

 

Einschreibungen und Zahlungen:

 

Die Anmeldung des Teilnehmers und seiner Begleitpersonen wird erst nach vollständiger Bezahlung oder 30% des Veranstaltungswertes gültig. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Restbetrag der Kosten für die Veranstaltung, einschließlich eventueller Zusatzleistungen, innerhalb von 60 Tagen nach dem Veranstaltungsdatum zu begleichen. Erfolgt die Anmeldung innerhalb von 60 Tagen vor Veranstaltungsbeginn, so ist der Gesamtpreis der Veranstaltung zum Zeitpunkt der Anmeldung zu entrichten, was die Bestätigung der Reservierung aller Leistungen voraussetzt.  MWSE behält sich das Recht vor, jede Anmeldung zu stornieren, deren Zahlung nicht unter den oben genannten Bedingungen erfolgt ist. 

 

Mit der Anmeldung geht der Teilnehmer mehrere Verpflichtungen gegenüber MWSE ein:

- Dass er diese Teilnahmebedingungen zur Kenntnis genommen und akzeptiert hat, ebenso wie das Programm der Veranstaltung, das der Teilnehmer abonniert hat und das die besonderen Bedingungen für die Teilnahme an der Veranstaltung darstellt.

- Dass er/sie sich in einem Gesundheitszustand befindet, der für die Veranstaltung, zu der er/sie sich anmeldet, angemessen ist, und die Art der Veranstaltung akzeptiert, einschließlich der Risiken, die sich aus der Unmöglichkeit des sofortigen Zugangs zu medizinischer Hilfe ergeben.

- Dass er/sie sich der Art der physischen, kulturellen und psychischen Anforderungen bewusst ist, die die Reise mit sich bringt und die zu unvorhergesehenen Situationen führen können. 

 

Mindestalter:

 

Das Mindestalter für die Teilnahme an den Veranstaltungen beträgt 12 Jahre. Obwohl viele der optionalen Aktivitäten der Veranstaltungen ein anderes Mindestalter haben können. Minderjährige Teilnehmer dürfen nur in Begleitung beider Elternteile oder nur eines Elternteils an den Veranstaltungen teilnehmen, abhängig von der geltenden Gesetzgebung.

 

Unterkunft:

 

MWSE stellt für seine Veranstaltungen ein Zimmer für zwei Personen zur Verfügung. In einigen Fällen ist es möglich, Betten oder Matratzen für Minderjährige im Zimmer der Eltern unterzubringen. Gelegentlich ist die Unterbringung in Dreibettzimmern oder Mehrbettzimmern möglich.

Wenn möglich, können Einzelzimmer mit einem Aufschlag auf den Übernachtungspreis eingerichtet werden.

 

Dokumentation:

 

Der Teilnehmer ist für die für die Veranstaltung notwendigen persönlichen und familiären Unterlagen (Personalausweis, Reisepass, Vollmacht für Minderjährige, Visa, Impfpass und sonstige ggf. erforderliche Unterlagen) verantwortlich. MWSE lehnt jede Verantwortung für die Verweigerung eines Visums oder die Verweigerung der Einreise in ein fremdes Land ab; in diesen Fällen gelten die in der Klausel "Rücktritt" festgelegten Bedingungen, und das Konto des Teilnehmers ist auch für alle Kosten verantwortlich, die eine solche Situation mit sich bringen kann.

 

Verwendung der persönlichen Informationen des Teilnehmers:

 

Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass alle Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, die für die Organisation der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, zu Kontroll- und Sicherheitszwecken an staatliche und andere Behörden übermittelt werden.

 

Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass alle Informationen, einschließlich personenbezogener Daten, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, an die lokalen Partner von MWSE übermittelt werden, um das Programm der Veranstaltung durchzuführen, einschließlich Geschmacksvorlieben, Essensvorlieben, besondere Gesundheitsinformationen oder andere.

 

MWSE wird die notwendigen Kontakte mit dem Teilnehmer herstellen, um den ordnungsgemäßen Ablauf der gesamten Veranstaltung zu gewährleisten.

 

Treffpunkt und Fahrpläne:

 

Der Treffpunkt des Teilnehmers, seiner Begleiter, bei jeder Veranstaltung mit dem Führer oder Leiter der Veranstaltung und mit den anderen Teilnehmern ist im Programm der jeweiligen Veranstaltung angegeben. Der konkrete Ort wird dem Teilnehmer rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung mitgeteilt.

 

Es liegt in der Verantwortung des Teilnehmers, den Flug oder ein anderes Transportmittel zu kaufen, das ihn und seine Begleiter zum Ort des Beginns der Veranstaltung bringt. Es liegt auch in der Verantwortung des Teilnehmers, zur angegebenen Zeit am Treffpunkt zu sein, um die Veranstaltung und andere Aktivitäten zu beginnen.

 

Gesprochene Sprache während der Veranstaltung:

 

MWSE-Veranstaltungen werden mit wenigen Ausnahmen mit Teilnehmergruppen verschiedener Nationalitäten durchgeführt, daher ist die Sprache, die während der Veranstaltungen gesprochen wird, Englisch. Obwohl Führer oder Veranstaltungsleiter in der Regel andere Sprachen fließend beherrschen.

 

Terminänderungen:

 

Der für eine Veranstaltung angemeldete Teilnehmer darf seine Anmeldung nicht ohne ausdrückliche Zustimmung von MWSE auf eine andere Veranstaltung oder auf dieselbe Veranstaltung mit An- oder Abreise zu einem anderen Datum ändern. Ist eine solche Änderung möglich, kann sie mit Kosten und Gebühren unter der Rubrik "Rücktritte" verbunden sein.

 

Übertragung der Anmeldung:

 

Der Teilnehmer kann seine Anmeldung abtreten und sich durch eine andere Person ersetzen lassen, die alle für die Veranstaltung erforderlichen Bedingungen erfüllt, vorausgesetzt, dass er MWSE mindestens 60 Tage vor Beginn der Veranstaltung informiert und dass die verschiedenen Anbieter der Veranstaltungsleistungen die Ersatzperson akzeptieren, unter der Bedingung, dass dies als Verzicht des Teilnehmers auf die Veranstaltung angesehen wird. Wenn der Teilnehmer seine Anmeldung an eine Person eines anderen Geschlechts abtreten möchte, kann er zur Zahlung eines individuellen Unterkunftszuschlags oder anderer Kosten gleicher Art verpflichtet werden, wenn dies für die Veranstaltung, für die er sich anmeldet, nicht vorgesehen ist, für den Fall, dass es nicht möglich ist, den neuen Teilnehmer mit einer anderen Person desselben Geschlechts zusammenzufassen.

 

Durch die Übertragung der Anmeldung haften Abgebende und Übernehmende gesamtschuldnerisch für die Zahlung des Veranstaltungspreises und der anfallenden Mehrkosten.  

 

Änderungen:

 

Wenn andere Gründe es rechtfertigen, kann MWSE das Programm der Veranstaltung ändern, die Abfahrtszeiten modifizieren oder die vorgesehene Unterbringung oder Beförderung durch eine andere Veranstaltung ähnlicher Kategorie und Lage ersetzen.

 

Mindestteilnehmerzahl und Absage des Programms durch MWSE:

 

Die Mindestteilnehmerzahl wird im Programm der Veranstaltung von Fall zu Fall festgelegt. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann MWSE die Veranstaltung absagen und wird den Teilnehmer bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich über die Absage informieren, wobei dem Teilnehmer alle gezahlten Beträge zurückerstattet werden, wobei MWSE von jeglicher Verantwortung für die Absage entbunden ist.

 

Rücktritt:

 

Tritt der Teilnehmer oder eine seiner Begleitpersonen bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstaltung zurück, so verliert er 30% des Veranstaltungswertes, der vom Teilnehmer an MWSE unter der Bedingung einer nicht rückzahlbaren Anzahlung geleistet wurde. Erfolgt dieser Rücktritt 60 Tage oder weniger vor Veranstaltungsbeginn, verliert der Teilnehmer den gesamten Wert der Veranstaltung. Der Teilnehmer verliert auch den Wert von Zusatzleistungen, die von ihm angefordert wurden und für die nicht erstattungsfähige Gebühren anfallen.

 

Rückerstattungen:

 

Nach Beginn der Veranstaltung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von Leistungen, die vom Teilnehmer oder seinen Begleitern nicht in Anspruch genommen wurden. Werden im Veranstaltungsprogramm vorgesehene Leistungen aus Gründen, die MWSE zu vertreten hat, nicht erbracht und ist es nicht möglich, diese durch andere gleichwertige Leistungen zu ersetzen, so hat der Teilnehmer Anspruch auf Erstattung der Differenz zwischen dem Preis für die erbrachten Leistungen und den tatsächlich erbrachten Leistungen. 

 

Preisänderungen:

 

Die Preise der einzelnen Veranstaltungen basieren auf den am Tag der jeweiligen Veranstaltung gültigen Kosten für Dienstleistungen und Wechselkurse, so dass sie Änderungen unterliegen können, die sich aus Änderungen der Transport- oder Treibstoffkosten, Zöllen, Steuern, Gebühren und Wechselkursschwankungen ergeben.

 

Bei jeder Änderung des Preises einer Veranstaltung wird der Teilnehmer unverzüglich informiert und aufgefordert, innerhalb der gesetzten Frist die Erhöhung zu akzeptieren oder seine Anmeldung unter den gleichen Bedingungen wie in der Klausel "Rücktritte" zu stornieren. 

 

Versicherung:

 

Der Teilnehmer verpflichtet sich, eine Kranken- und Reiseversicherung abzuschließen. Die Versicherung ist auf den Zeitraum und die Dauer der Veranstaltung, das Reiseziel und die Art der Aktivität abgestimmt. Durch den Nichtabschluss einer Kranken- und Reiseversicherung oder durch den Abschluss einer unzureichenden Versicherung stellt der Teilnehmer MWSE und alle ihre Leistungspartner von jeglicher Haftung für die Risiken und Folgekosten frei, die dem Teilnehmer dadurch entstehen, dass er den ihm empfohlenen Schutz nicht durchgeführt hat. 

 

Reklamationen:

 

Reklamationen können nur schriftlich innerhalb einer Frist von maximal 20 Tagen nach Ende der Veranstaltung eingereicht werden. Sie können nur anerkannt werden, wenn sie während der Veranstaltung oder des Aufenthaltes bei den Leistungsträgern (Lodges, Guides, lokale Agenten, etc.) unter Vorlage der entsprechenden Belege eingereicht werden. 

 

Für alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Teilnahmebedingungen ergeben, ist das Tribunal Cantonal du Jura, Schweiz, zuständig, unter ausdrücklichem Verzicht auf die Geltendmachung anderer Ansprüche, und für alle Angelegenheiten, die nicht in diesen Teilnahmebedingungen geregelt sind, gilt Schweizer Recht.    

 

Reisegepäck:

 

MWSE haftet unter keinen Umständen für das Gepäck und sonstige Habseligkeiten, die der Teilnehmer und seine Begleiter mit sich führen, unabhängig vom Ort und vom benutzten Transportmittel. Dem Teilnehmer wird empfohlen, eine Reisegepäckversicherung abzuschließen und bei den Be- und Entladungen anwesend zu sein. Bei Wegnahme, Beschädigung oder Zerstörung des Gepäcks haben der Teilnehmer und die Begleitpersonen unverzüglich eine schriftliche Reklamation bei dem Leistungserbringer bzw. demjenigen, in dessen Obhut sich das Gepäck befindet, unter Aufbewahrung der Reklamationsunterlagen zu erheben. Die Haftung von MWSE kann bei Vorlage des Nachweises der Reklamation gemäß dem vorigen Absatz aktiviert werden.  

 

Hinweis:

 

Diese Bedingungen werden durch das Programm der Veranstaltung, zu der sich der Teilnehmer und seine Begleitpersonen anmelden, ergänzt, das die besonderen Bedingungen für die Teilnahme an der Veranstaltung darstellt. Sie können auch durch andere spezifische Bedingungen ergänzt werden, die dem Teilnehmer zum Zeitpunkt der Anmeldung zugesandt werden, oder durch andere, die von den Parteien ordnungsgemäß vereinbart wurden.

​

​

​

bottom of page